Allgemeine
Geschäftsbedingungen

AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Reisevertrag zwischen dem/der Kunden/Kundin und dem Reiseveranstalter teamtravel GmbH – nachstehend „der Veranstalter“ genannt -, sofern dieser wirksam vereinbart wurde.

Zu der teamtravel GmbH gehören die Marken mannschaftsausfahrt.de, eurotournaments.com & trainingslager.com.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), sowie des BGBl. I 2017 S. 2394 (Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, sofern der Veranstalter lediglich als Vermittler für einzelne Reiseleistungen gem. § 651w BGB auftritt und den/die Kunden/Kundin gesondert darauf hinweist.

1. Vertragsabschluss

1.1 Der Veranstalter bietet über seine Homepage oder andere Werbemittel Gruppenreisen an. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der gewünschten Reise verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen die Buchung der Reise schriftlich bestätigen. Eine Bestätigung per Email ist hierbei ausreichend. Telefonische und mündliche Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung/Listen mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht.
1.3 Als Vertragspartner wird diejenige juristische Person festgelegt, welche dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags anbietet, es sei denn, diese Person handelt im Auftrag einer juristischen Person (Verein oder Unternehmen) und ist durch sein Amt dazu bevollmächtigt.
1.4 Vorvertragliche Informationen vom Veranstalter über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen (Preis, Zusätzliche Kosten, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmeranzahl, Stornopauschalen gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) sind nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen Vertragspartner und Veranstalter ausdrücklich vereinbart ist.
1.5 Der Vertragspartner gibt seine Einverständniserklärung, dass die gesamte Kommunikation in elektronischer Form per Email erfolgt. Es bedarf keiner postalischen Zustellung von vorvertraglichen Informationen, Angeboten, Reisepreissicherungsscheinen, Reiseunterlagen wie Reisebestätigungen und Voucher, noch für Zahlungserinnerungen und Mahnungen.
1.6 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf die Möglichkeit von Nachbuchungen (Zusätzliche Buchung von Teilnehmern zu dem bereits bestehenden Reisevertrag). Der Veranstalter versucht jedoch Nachbuchungen, soweit möglich, zu gewährleisten. Der Reisepreis für die nachgebuchte Persone(n) kann vom Preis der bestehenden Buchung abweichen.
1.7 Sollte die Buchung nicht gemäß Anmeldung realisierbar sein, so erhält der/die Kunde/Kundin ein angepasstes Angebot. An dieses Angebot ist der Veranstalter zehn Tage gebunden.

2. Leistung

2.1 Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ohne Ausnahme aus der Buchungsbestätigung, des Angebots sowie der aktuellen Reiseinformationen im Internet unter Berücksichtigung sämtlicher darin enthaltener Informationen, Erläuterungen und Hinweise.
2.2 Der Veranstalter haftet nicht für Auskünfte der beteiligten Drittanbieter wie Hotels oder Fluggesellschaften.
2.3 Der Veranstalter ist nur berechtigt Änderungen oder Abweichungen gewisser Reiseleistungen vorzunehmen, wenn diese den gesamt gebuchten Reiseablauf nicht beeinflussen und beeinträchtigen. In jedem Fall ist der Veranstalter in der Pflicht den/der Kunden/Kundin jede nachträgliche Änderung schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
Bei gravierenden Änderungen der gebuchten Leistungen, hat der/die Kunde/Kundin das Recht vom Reisevertag zurückzutreten oder die Buchung einer gleichen oder höherwertigen Reise zu verlangen. Mündliche Forderungen sind in diesem Fall nicht gültig.
2.5 Der Veranstalter haftet nicht für die Durchführung von Fremdleistungen, sofern diese im Rahmen der Reise vermittelt wurden und der Kunde durch Angabe auf der Website oder durch Ausgabe von Flugtickets mit Labels darauf aufmerksam gemacht wurde. Durch die Buchung akzeptiert der Kunde gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils verantwortlichen Veranstalters.
2.6 Als Abflugtermine gelten ausschließlich die auf den Flugtickets der Fluggesellschaft angegebenen Termine. Bei Veränderungen oder Verspätungen bemüht sich der Veranstalter um die bestmögliche Problemlösung. Der Kunde stellt den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen frei, welche aus Veränderungen oder Verspätungen des Flugplans entstehen können. Zusätzlich entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
2.7 Angaben über die erlaubten Gepäckstücke ( dies schließt sowohl Handgepäck als auch aufgegebene Gepäckstücke mit ein) werden im Angebot schriftlich mitgeteilt und sind je nach Transportgesellschaft unterschiedlich.
2.8 Sollte die Nutzung von Sportanlagen im Reisepreis inkludiert sein so gilt folgendes als vereinbart: Die Feststellung der Unbespielbarkeit der Sportanlage obliegt dem jeweiligen Betreiber der Sportanlage/-n. Sofern eine Nutzung der gebuchten Sportanlage nicht möglich sein sollte, stellt dies ein Reisemangel dar, für den dem/der Kunden/Kundin eine Minderung des Reisepreises gemäß §651m BGB in der Höhe der tatsächlich ersparten Aufwendungen zusteht. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz gemäß §651n BGB ist ausgeschlossen.

3. Bezahlung

3.1 Sofern ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dieser dem Kunden mit Namen und Kontakdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wird, darf der Veranstalter Zahlungen vor Beendigung der Pauschalreise fordern und annehmen. Gegen Aushändigung des Sicherungsscheines wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Sollte der Betrag nicht innerhalb einer Woche auf das Konto des Veranstalters eingehen, so befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug.
3.2 Die Reiseunterlagen erhält der/die Kunde/Kundin 10 Tage nach erfolgter Restzahlung.
3.3 Der Restbetrag wird, wenn in der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben, spätestens vier Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben worden ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters nicht mehr ausgeübt werden kann. Weiterer Zahlungsaufforderungen über die Buchungsbestätigung hinaus bedarf es nicht. Gemäß §288 BGB ist der Veranstalter berechtigt dem Kunden für jeden Tag des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Rechnung zu stellen, sofern die Restzahlung nicht bis zum genannten Zeitpunkt auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist.
3.4 Wird die Anzahlung und/oder die Restzahlung vom Kunden nicht entsprechend der Zahlungsfälligkeiten geleistet und befindet sich der Veranstalter in der Lage die vertraglichen Leistungen zu erfüllen, so ist der Veranstalter berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden gemäß der Stornostaffel zu belasten.
3.5 Der Veranstalter kann in der Buchungsbestätigung auch auf eine frühere Zahlung des Restbetrages hinweisen.
3.6 Bei kurzfristigen Buchungen ist eine Zahlung über den gesamten Reisepreis unmittelbar nach Vetragsabschluss und Übersendung des Sicherungsscheins zu leisten.

4. Preisänderung

4.1 Der Veranstalter behält sich Änderungen des Reisepreises, vor Vertragsabschluss aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Luftsicherheitskosten oder Einreisegebühren, Steuererhöhungen auf gebuchte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende ende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes oder der Ausschreibung, vor. Diese Erhöhung darf maximal 5% des Gesamtreisepreises betragen. Sollte die Preisehöhung höher als 5% ausfallen so darf der/die Kunde/Kundin von der Reise zurücktreten.
4.2 Die Preiserhöhung darf nur bis 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen und muss dem/der Kunden/Kundin unverzüglich nach Bekanntgabe mitgeteilt werden.
Der/Die Kunde/Kundin hat seine Rechte unverzüglich geltend zu machen, maximal 10 Tage nach Mitteilung der Änderung.

5. Stornierung, Umbuchungen oder Rücktritt durch den/die Kunden/Kundin

5.1 Der/Die Kunde/Kundin kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter schriftlich an die Geschäftsadresse der teamtravel GmbH zu erklären, ein Rücktritt per Email reicht nicht aus. Der/Die Kunde/Kundin sollte den Rücktritt schriftlich begründen.
5.2 Tritt der/die Kunde/Kundin die Reise nicht an oder tritt er vor Reisebeginn zurück, so gelten die in Abschnitt 5.4 aufgeführten Stornierungsgebühren.
5.3 Der Veranstalter kann, soweit der Rücktritt nicht durch Verschuldung des Veranstalters zu begründen ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

5.4 Folgende Kosten sind beim Rücktritt (auch einzelner Personen) von der Reise in der Regel zu zahlen:

– bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Teilnehmerpreises (zzgl. 100% des Flugpreises (falls gebucht))

– vom 59. bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnehmerpreises (pro Person) (zzgl. 100% des Flugpreises (falls gebucht))

– vom 30. bis zum 16. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 70% des Teilnehmerpreises (pro Person) (zzgl. 100% des Flugpreises (fall s gebucht))

– ab dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Teilnehmerpreises (pro Person) (zzgl. 100% des Flugpreises (falls gebucht))

– bei Nichterscheinen bei Veranstaltungsbeginn: 100% des Teilnehmerpreises (pro Person)

(zzgl. 100% des Flugpreises (falls gebucht))

5.5 Sonderangebote/Pakete, einzelne Reisebausteine sowie individuell ausgearbeitete Reisen können spezielleren Stornierungsbedingungen unterliegen. Hierauf wird in dem jeweiligen Angebot gesondert hingewiesen.
Sollte die konkrete Entschädigung höher ausfallen als die oben stehende Pauschale so behält sich der Veranstalter vor diese einzufordern. Der Veranstalter muss dieses begründen und nachweisen.

5.6 Sofern der Veranstalter zur Rückerstattung infolge eines Rücktritts verpflichtet ist, hat er unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rücktrittserklärung eine Rückerstattung zu leisten.

5.7 Der/Die Kunde/Kundin kann jederzeit eine Änderung der Teilnehmendenzahl anfragen. Sofern teamtravel den Wunsch erfüllen kann, wird die Buchungsbestätigung geändert. Für diesen Vorgang wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- Euro pro Buchungsvorgang fällig.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1 Nimmt der/die Reisende die Reiseleistungen aus von ihm/ihr zu vertretenen Gründen nicht in Anspruch, hat er/sie keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Veranstalter verpflichtet sich jedoch, sich bei den Leistungsträger:innen um die Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bemühen.
6.2 Diese Verpflichtung entfällt, sofern es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

7. Änderungen oder Rücktritt durch den Veranstalter

7.1 Absage der Veranstaltung/Reise aufgrund höherer Gewalt / Pandemie

Der Veranstalter geht davon aus, dass alle Reisen wie gewohnt stattfinden werden. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, wird der Veranstalter einzelne Reisen absagen. Eine Absage erfolgt genau dann, wenn die zuständigen Behörden die Ausrichtung untersagen, ein Reiseverbot herrscht oder eine offizielle Reisewarnung für die betroffene Region vorliegt.

Der Veranstalter zahlt in diesem besonderen Fall den gesamten eingezahlten Teilnehmendenpreis ohne Abzüge unverzüglich zurück.

7.2 Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmer/in die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter den Vertrag auf, so behält der Veranstalter den Anspruch auf den Teilnahmepreis abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie der ersparten Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben.

7.3 Der/die Hotelier/Eigentümer:in/Betreiber:in der gebuchten Unterkunft/Sportanlage kann dem/der Kunden/Kundin jederzeit aus wichtigem Grund ein Hausverbot erteilen. Der/Die Kunde/Kundin ist verpflichtet ein ausgesprochenes Hausverbot unverzüglich dem Veranstalter per E-Mail mitzuteilen.

8. Pflichten des/der Kunden/Kundin

8.1 Hat der/die Kunde/Kundin die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege, Hotel- Voucher) trotz fristgerechter Zahlung des Reisepreises nicht bis sieben Tage vor Reisebeginn erhalten, so hat er/sie den Veranstalter unverzüglich darüber zu informieren. Dieses gilt mit Ausnahme von kurzfristigen Buchungen.
8.2 Der/die Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Dieses ist Pflicht des/der Kunden/Kundin. Unterlässt der/die Reisende die Mängelanzeige schuldhaft, so hat er/sie keinen Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises. Der Veranstalter hat für Abhilfe zu sorgen, wenn dies möglich ist und es die Gegebenheiten zulassen.
8.3 Gepäckverspätungen und -beschädigungen sind direkt vor Ort mit der zugehörigen Fluggesellschaft zu klären. Der Veranstalter kann nur unterstützend eingreifen.

9. Haftung, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

9.1 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnehmerpreis (pro Person) beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerpreises (pro Person und Veranstaltung) beschränkt.
9.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden in Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Ausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden (z.B. Ausflüge; Rundfahrten, Besuch von Parks und sonstigen Freizeiteinrichtungen).
9.3 Für geliehenes Equipment aller Art hat der/die Kunde/Kundin die Pflicht, sorgsam damit umzugehen. Sollte es zu Beschädigungen kommen, haftet nicht der Veranstalter. In diesem Fall muss der/die Kunde/Kundin die Sachen in gleicher Qualität ersetzen oder die Kosten für die Neuanschaffung selber tragen.
9.4 Der Veranstalter haftet generell nicht bei höherer Gewalt.
9.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten müssen die Teilnehmer:innen und Mitreisenden selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.
9.6 Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung.
Jeder Teilnehmer/Mitreisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mängel und Störungen sind den Mitarbeitern sofort mitzuteilen, der Veranstalter empfiehlt die Schriftform. Kommt ein Teilnehmer/Mitreisender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Mitarbeiter:innen vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche jeglicher Art anzuerkennen. Ansprüche jeglicher Art sind bei dem/der jeweiligen Leitung befugten Vertreter/in von dem Veranstalter vor Ort vorzutragen. Der Veranstalter empfiehlt die Schriftform.
9.7 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Reise sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei dem Veranstalter geltend zu machen. Wir empfehlen die Schriftform. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren, ausdrücklich abweichend von der gesetzlichen Regelung, in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

10.1 Der Veranstalter unterrichtet die Staatsangehörigen eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über die Gesetzeslage und Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit oder andere werden durch den Veranstalter nicht berücksichtigt.
10.2 Der/die Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhaft falsche Information durch den Veranstalter bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig durch die diplomatische Vertretung erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, haftet der Veranstalter nicht.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

12.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet den Veranstalter, den/die Kunden/Kundin über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisen zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
12.2 Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt der Veranstalter dem/der Kunden/Kundin die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
12.3 Sobald dem Veranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der/die Kunde/Kundin von diesem darüber informiert.
12.4 Wechselt die dem/der Kunden/Kundin als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, hat der Veranstalter den/die Kunden/Kundin über diesen Wechsel zu informieren. Der Veranstalter hat unverzüglich alle angemessenen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass der/die Kunde/Kundin so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
12.5 Dem Veranstalter ist es untersagt, dem/der Kunden/Kundin Flüge mit Fluggesellschaften anzubieten, die einem EU-Betriebsverbot unterliegen. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU- Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite ab- rufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air- ban/index_de.htm.

13. Regeln zur Nutzung der Sport- und Trainingsanlagen

13.1 Der Kunde akzeptiert die besonderen und eventuell individuellen Regeln zur Nutzung der Sport- und Trainingsanlagen, insbesondere die jeweiligen Haus- und Platzordnungen, auch wenn diese vor Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren. Sie sind ebenso wie diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen Bestandteil jedes Vertragsabschlusses. Ausgenommen von dieser Regelung sind Abmachungen, die explizit im Reisevertrag getroffen wurden. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Einteilung der Trainingsplätze und -zeiten durch den Hotelier, den Platzeigentümer oder den Veranstalter. Der Kunde ist aufgerufen, dem Veranstalter gegenüber vorab seine diesbezüglichen Wünsche zu äußern, die jedoch für den Veranstalter und den jeweiligen Leistungsträger unverbindlich sind.
13.2 Dem Kunden obliegt diesbezüglich keine Entscheidungsbefugnis. Die jeweiligen Eigentümer der Sport- und Trainingsanlagen behalten sich das Recht vor, die Anlagen wegen Unbespielbarkeit der Plätze zu sperren. Die Unbespielbarkeit kann herrühren von (Aufzählung nicht abschließend): Regenfällen, Schnee, Hagel, Sturm oder sonstigen wetterlichen Widrigkeiten. Der Reisepreis wird in diesem Fall um die Kosten für die Benutzung der Sportstätten reduziert. Eine darüber hinausgehende Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz ist ausgeschlossen.
13.3 Ist als Leistungserbringung die Organisation eines Freundschafts- oder Testspiels vereinbart, so findet diese Einheit – sofern nicht anders vereinbart – nicht zusätzlich, sondern anstelle einer Trainingseinheit statt.
13.4 Die Kunden:innen sind dafür verantwortlich, die notwendigen Informationen, die für die Organisation der Reise erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen (z.B. Informationen zu Allergien, Essgewohnheiten, Behinderungen, Teilnehmerlisten etc.). Bei nicht erfolgter vollumfänglicher Übersendung, wie vom Veranstalter beschrieben, gilt die Reise nicht als mangelhaft, noch ist der Veranstalter zur Reisepreisminderung oder Schadensersatz verpflichtet.
13.5 Fällt vor Ort eine Kurtaxe an, ist diese, falls im Vorfeld nicht anders vereinbart, direkt vor Ort zu bezahlen.
13.6 Mit Abschluss des Reisevertrags tritt der/die Anmelder:in im Namen Aller die Bildrechte an den Veranstalter ab.
13.7 Es ist dem/der Kunde/Kundin untersagt, copyright geschützte Produkte weiter zu vermitteln oder zu verbreiten.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Klagen und Verhandlungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Hamburg.

15. Schlussbestimmung

Die Bedingungen gelten für alle Absprachen zwischen dem Veranstalter und dem/der Kunden/Kundin, ungeachtet der Domizile aller beteiligten Parteien und dem Ort, an dem der Vertrag zustande gekommen ist, sowie dem Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll.

16. Schriftliche Mitteilungen sind an folgende Anschrift zu richten:

teamtravel GmbH
Geschäftsführer: Fabian Schlupp
Kleiner Schäferkamp 35b
20357 Hamburg

zuletzt aktualisiert: 02.11.2023

trainingslager.com

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