{"id":27899,"date":"2025-07-29T11:32:53","date_gmt":"2025-07-29T10:32:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.trainingslager.com\/?page_id=27899"},"modified":"2026-02-19T15:24:49","modified_gmt":"2026-02-19T14:24:49","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/trainingslager.com\/nl\/agb\/","title":{"rendered":"Algemene voorwaarden (per 30 juli 2025)"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"27899\" class=\"elementor elementor-27899\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-99aa772 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"99aa772\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;jet_parallax_layout_list&quot;:[{&quot;jet_parallax_layout_image&quot;:{&quot;url&quot;:&quot;&quot;,&quot;id&quot;:&quot;&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;},&quot;_id&quot;:&quot;2ab5b81&quot;,&quot;jet_parallax_layout_image_tablet&quot;:{&quot;url&quot;:&quot;&quot;,&quot;id&quot;:&quot;&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;},&quot;jet_parallax_layout_image_mobile&quot;:{&quot;url&quot;:&quot;&quot;,&quot;id&quot;:&quot;&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;},&quot;jet_parallax_layout_speed&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;%&quot;,&quot;size&quot;:50,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;jet_parallax_layout_type&quot;:&quot;scroll&quot;,&quot;jet_parallax_layout_direction&quot;:&quot;1&quot;,&quot;jet_parallax_layout_fx_direction&quot;:null,&quot;jet_parallax_layout_z_index&quot;:&quot;&quot;,&quot;jet_parallax_layout_bg_x&quot;:50,&quot;jet_parallax_layout_bg_x_tablet&quot;:&quot;&quot;,&quot;jet_parallax_layout_bg_x_mobile&quot;:&quot;&quot;,&quot;jet_parallax_layout_bg_y&quot;:50,&quot;jet_parallax_layout_bg_y_tablet&quot;:&quot;&quot;,&quot;jet_parallax_layout_bg_y_mobile&quot;:&quot;&quot;,&quot;jet_parallax_layout_bg_size&quot;:&quot;auto&quot;,&quot;jet_parallax_layout_bg_size_tablet&quot;:&quot;&quot;,&quot;jet_parallax_layout_bg_size_mobile&quot;:&quot;&quot;,&quot;jet_parallax_layout_animation_prop&quot;:&quot;transform&quot;,&quot;jet_parallax_layout_on&quot;:[&quot;desktop&quot;,&quot;tablet&quot;]}],&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-c5444f4\" data-id=\"c5444f4\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f58cb2d elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"f58cb2d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine <br>Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0921f95 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"0921f95\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Die folgenden Allgemeinen Gescha\u0308fts- und Reisebedingungen gelten <strong>fu\u0308r Reisevertr\u00e4ge ab dem 30. Juli 2025<\/strong> zwischen dem Kunden\/der Kundin und dem Reiseveranstalter teamtravel GmbH \u2013 nachstehend \u201eder Veranstalter\u201c genannt -, sofern dieser Reisevertrag wirksam vereinbart wurde. F\u00fcr Reisevertr\u00e4ge, die vor dem 30. Juli 2025 wirksam vereinbart wurden, gelten die folgenden Allgemeinen Gescha\u0308fts- und Reisebedingungen: <strong><a href=\"https:\/\/trainingslager.com\/agb-bis-29-07-2025\/\">Link AGB bis 29. Juli 2025<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Zu der teamtravel GmbH geh\u00f6ren die Marken mannschaftsausfahrt.de, eurotournaments.com &amp; trainingslager.com.<\/p>\n<p>Die allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen erg\u00e4nzen die gesetzlichen Vorschriften der \u00a7\u00a7 651a &#8211; y BGB (B\u00fcrgerliches Gesetzbuch), sowie des BGBl. I 2017 S. 2394 (Drittes Gesetz zur \u00c4nderung reiserechtlicher Vorschriften) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einf\u00fchrungsgesetz zum BGB) und f\u00fcllen diese aus.<\/p>\n<p>Die allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen finden keine Anwendung, sofern der Veranstalter lediglich als Vermittler fu\u0308r einzelne Reiseleistungen gem. \u00a7 651w BGB auftritt und den Kunden\/die Kundin gesondert darauf hinweist.<\/p>\n<p><strong>1. Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Der Veranstalter bietet u\u0308ber seine Website oder andere Werbemittel Gruppenreisen an. Mit der Anmeldung bietet der Kunde\/die Kundin dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der gew\u00fcnschten Reise verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter dem Kunden\/der Kundin die Buchung der Reise schriftlich best\u00e4tigt. Eine Best\u00e4tigung per E-Mail oder per WhatsApp (sowie \u00fcber vergleichbare Massenger-Dienste) ist hierbei ausreichend. Telefonische und m\u00fcndliche Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie vom Veranstalter schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden\/die Kundin auch f\u00fcr alle in der Anmeldung\/Listen mit aufgef\u00fchrten Teilnehmer:innen (Anzahl der Reisenden reicht hierf\u00fcr aus), f\u00fcr deren Vertragsverpflichtung der Kunde\/die Kundin wie f\u00fcr die eigenen Verpflichtungen einsteht.<\/p>\n<p>1.3 Als Vertragspartner:in wird diejenige juristische Person festgelegt, welche dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags anbietet, es sei denn, diese Person handelt im Auftrag einer juristischen Person (Verein oder Unternehmen) und ist durch sein Amt dazu bevollm\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>1.4 Vorvertragliche Informationen vom Veranstalter \u00fcber wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen (Preis, zus\u00e4tzliche Kosten, Zahlungsmodalit\u00e4ten, Mindestteilnehmer:innenanzahl, Stornierungsgeb\u00fchren gem. Artikel 250 \u00a7 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) sind nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags, sofern dies zwischen Vertragspartner:in und Veranstalter ausdr\u00fccklich vereinbart ist.<\/p>\n<p>1.5 Der Vertragspartner\/die Vertragspartnerin gibt seine\/ihre Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung, dass die gesamte Kommunikation in elektronischer Form per E-Mail erfolgt. Es bedarf keiner postalischen Zustellung von vorvertraglichen Informationen, Angeboten, Reisepreissicherungsscheinen, Reiseunterlagen wie Reisebest\u00e4tigungen und Voucher, noch f\u00fcr Zahlungserinnerungen und Mahnungen.<\/p>\n<p>1.6 Der Vertragspartner\/die Vertragspartnerin hat keinen Anspruch auf die M\u00f6glichkeit von Nachbuchungen (zus\u00e4tzliche Buchung von Teilnehmer:innen zu dem bereits bestehenden Reisevertrag). Der Veranstalter versucht jedoch Nachbuchungen, soweit m\u00f6glich, zu erm\u00f6glichen. Der Reisepreis f\u00fcr die nachgebuchte(n) Persone(n) kann vom Preis der bestehenden Buchung abweichen.<\/p>\n<p>1.7 Sollte die Buchung nicht gema\u0308\u00df Anmeldung realisierbar sein, so erha\u0308lt der Kunde\/die Kundin ein angepasstes Angebot. An dieses Angebot ist der Veranstalter zehn Tage gebunden.<\/p>\n<p><strong>2. Leistung<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ohne Ausnahme aus der Buchungsbesta\u0308tigung, des Angebots sowie der aktuellen Reiseinformationen im Internet unter Beru\u0308cksichtigung sa\u0308mtlicher darin enthaltener Informationen, Erla\u0308uterungen und Hinweise.<\/p>\n<p>2.2 Der Veranstalter haftet nicht fu\u0308r Ausku\u0308nfte der beteiligten Drittanbieter wie Hotels oder Fluggesellschaften.<\/p>\n<p>2.3 Der Veranstalter ist nur berechtigt A\u0308nderungen oder Abweichungen gewisser Reiseleistungen vorzunehmen, wenn diese den gesamt gebuchten Reiseablauf nicht beeinflussen und beeintra\u0308chtigen. In jedem Fall ist der Veranstalter in der Pflicht den Kunden\/die Kundin jede nachtra\u0308gliche A\u0308nderung schriftlich mitzuteilen und zu begru\u0308nden.<br>Bei gravierenden A\u0308nderungen der gebuchten Leistungen, hat der Kunde\/die Kundin das Recht vom Reisevertrag zuru\u0308ckzutreten oder die Buchung einer gleichen oder ho\u0308herwertigen Reise zu verlangen. Mu\u0308ndliche Forderungen sind in diesem Fall nicht gu\u0308ltig.<\/p>\n<p>2.5 Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Fremdleistungen, sofern diese im Rahmen der Reise vermittelt wurden und der Kunde\/die Kundin durch Angabe auf der Website oder durch Ausgabe von Flugtickets mit Labels darauf aufmerksam gemacht wurde. Durch die Buchung akzeptiert der Kunde\/die Kundin gleichzeitig die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des jeweils verantwortlichen Veranstalters.<\/p>\n<p>2.6 Als Abflugtermine gelten ausschlie\u00dflich die auf den Flugtickets der Fluggesellschaft angegebenen Termine. Bei Ver\u00e4nderungen oder Versp\u00e4tungen bem\u00fcht sich der Veranstalter um die bestm\u00f6gliche Probleml\u00f6sung. Der Kunde\/die Kundin stellt den Veranstalter von jeglichen Anspr\u00fcchen frei, welche aus Ver\u00e4nderungen oder Versp\u00e4tungen des Flugplans entstehen k\u00f6nnen. Zus\u00e4tzlich entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden\/der Kundin.<\/p>\n<p>2.7 Angaben u\u0308ber die erlaubten Gepa\u0308ckstu\u0308cke (dies schlie\u00dft sowohl Handgepa\u0308ck als auch aufgegebene Gepa\u0308ckstu\u0308cke mit ein) werden im Angebot schriftlich mitgeteilt und sind je nach Transportgesellschaft unterschiedlich.<\/p>\n<p>2.8 Sollte die Nutzung von Sportanlagen im Reisepreis inkludiert sein, so gilt folgendes als vereinbart: Die Feststellung der Unbespielbarkeit der Sportanlage obliegt dem jeweiligen Betreiber der Sportanlage\/-n. Sofern eine Nutzung der gebuchten Sportanlage nicht m\u00f6glich sein sollte, stellt dies ein Reisemangel dar, f\u00fcr den dem Kunden\/der Kundin eine Minderung des Reisepreises gem\u00e4\u00df \u00a7651m BGB in der H\u00f6he der tats\u00e4chlich ersparten Aufwendungen zusteht. Ein dar\u00fcber hinausgehender Schadensersatz gem\u00e4\u00df \u00a7651n BGB ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>3. Bezahlung<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Sofern ein wirksamer Kund:innengeldabsicherungsvertrag besteht und dieser dem Kunden\/der Kundin mit Namen und Kontakdaten des Kund:innengeldabsicherers in klarer, verst\u00e4ndlicher und hervorgehobener Weise \u00fcbergeben wird, darf der Veranstalter Zahlungen vor Beendigung der Pauschalreise fordern und annehmen. Gegen Aush\u00e4ndigung der Buchungsbest\u00e4tigung (oder des Sicherungsscheines bei Flugreisen), wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in H\u00f6he von 20% des Reisepreises f\u00e4llig. Sollte der Betrag bei Buchungen, die mehr als 18 Tage vor der Anreise best\u00e4tigt werden, nicht innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Veranstalters eingehen, so befindet sich der Kunde\/die Kundin in Zahlungsverzug.&nbsp;<\/p>\n<p>3.2 Die Reiseunterlagen erha\u0308lt der Kunde\/die Kundin bis sp\u00e4testens 7 Tage vor Anreise. Voraussetzung hierf\u00fcr ist die vollst\u00e4ndige und fristgem\u00e4\u00dfe Bezahlung der An- und Restzahlung.<\/p>\n<p>3.3 Der Restbetrag wird, wenn in der Buchungsbesta\u0308tigung nicht anders angegeben, spa\u0308testens 56 Tage vor Reisebeginn fa\u0308llig, sofern der Sicherungsschein \u00fcbergeben worden ist und das R\u00fccktrittsrecht des Reiseveranstalters nicht mehr ausge\u00fcbt werden kann. Sind zwischen Buchung und Anreisedatum weniger als 70 Tage, m\u00fcssen An- und Restzahlung zwei Wochen nach Buchung zusammen gezahlt werden. Sind zwischen Buchung und Anreise lediglich 18 oder weniger Tage, m\u00fcssen An- und Restzahlung zusammen innerhalb von 3 Tagen gezahlt werden. Weiterer Zahlungsaufforderungen \u00fcber die Buchungsbest\u00e4tigung hinaus bedarf es nicht. Gem\u00e4\u00df \u00a7288 BGB ist der Veranstalter berechtigt dem Kunden\/der Kundin f\u00fcr jeden Tag des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Rechnung zu stellen, sofern die Restzahlung nicht bis zum genannten Zeitpunkt auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist.<\/p>\n<p>3.4 Wird die Anzahlung und\/oder die Restzahlung vom Kunden nicht entsprechend der Zahlungsf\u00e4lligkeiten geleistet und befindet sich der Veranstalter in der Lage die vertraglichen Leistungen zu erf\u00fcllen, so ist der Veranstalter berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zur\u00fcckzutreten und den Kunden gem\u00e4\u00df der Stornierungsstaffel zu belasten.<\/p>\n<p>3.5 Der Veranstalter kann in der Buchungsbesta\u0308tigung auch auf eine fru\u0308here Zahlung des Restbetrages hinweisen.<\/p>\n<p>3.6 Bei kurzfristigen Buchungen (bis 18 Tage vor Anreisedatum) ist eine Zahlung u\u0308ber den gesamten Reisepreis unmittelbar (innerhalb von 3 Tagen) nach Vertragsabschluss und U\u0308bersendung des Sicherungsscheins zu leisten.<\/p>\n<p><strong>4. Preisa\u0308nderung<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Der Veranstalter beha\u0308lt sich A\u0308nderungen des Reisepreises, vor Vertragsabschluss aufgrund einer Erho\u0308hung der Unterkunftskosten, der Befo\u0308rderungskosten, der Abgaben fu\u0308r bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebu\u0308hren, Luftsicherheitskosten oder Einreisegebu\u0308hren, Steuererho\u0308hungen auf gebuchte Leistungen oder einer A\u0308nderung der fu\u0308r die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Vero\u0308ffentlichung des Prospektes oder der Ausschreibung, vor. Diese Erho\u0308hung darf maximal 5% des Gesamtreisepreises betragen. Sollte die Preiserho\u0308hung ho\u0308her als 5% ausfallen, so darf der Kunde\/die Kundin von der Reise ohne Ausfallgeb\u00fchren zuru\u0308cktreten.<\/p>\n<p>4.2 Die Preiserho\u0308hung darf nur bis 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen und muss dem Kunden\/der Kundin unverzu\u0308glich nach Bekanntgabe mitgeteilt werden. <br>Der Kunde\/die Kundin hat seine\/ihre Rechte unverzu\u0308glich geltend zu machen, maximal 10 Tage nach Mitteilung der A\u0308nderung.<\/p>\n<p><strong>5. Stornierung, Umbuchungen oder Ru\u0308cktritt durch den Kunden\/die Kundin<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Der Kunde\/die Kundin kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zuru\u0308cktreten. Der Ru\u0308cktritt ist gegenu\u0308ber dem Veranstalter schriftlich zu erkla\u0308ren. Ein R\u00fccktritt\/eine Stornierung per E-Mail ist rechtm\u00e4\u00dfig. Der Kunde\/die Kundin sollte den Ru\u0308cktritt unbedingt schriftlich begru\u0308nden.<\/p>\n<p>5.2 Tritt der Kunde\/die Kundin die Reise nicht an oder tritt er\/sie vor Reisebeginn zuru\u0308ck, so gelten die in Abschnitt 5.4 aufgef\u00fchrten Stornierungsgeb\u00fchren.<\/p>\n<p>5.3 Der Veranstalter kann, soweit der Ru\u0308cktritt nicht durch Verschuldung des Veranstalters zu begru\u0308nden ist oder ein Fall ho\u0308herer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entscha\u0308digung fu\u0308r die bis zum Ru\u0308cktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abha\u0308ngigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gew\u00f6hnlich ersparte Aufwendungen und eine gew\u00f6hnlich m\u00f6gliche anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen zu ber\u00fccksichtigen. Der Reiseveranstalter ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>5.4 Folgende Kosten sind beim R\u00fccktritt (auch einzelner Personen oder Teilleistungen) von der Reise in der Regel zu zahlen:<\/p>\n<p>\u2013 bis 100 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Buchungs\u00e4nderungsm\u00f6glichkeit von maximal 20% der Gesamtteilnehmendenzahl.<\/p>\n<p>\u2013 bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Teilnehmendenpreises&nbsp;(zzgl., falls gebucht, 100% des Flugpreises oder anderer Bef\u00f6rderungskosten wie z.B. Busanreise)<\/p>\n<p>\u2013 vom 59. bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnehmendenpreises (pro Person) (zzgl., falls gebucht, 100% des Flugpreises oder anderer Bef\u00f6rderungskosten wie z.B. Busanreise)<\/p>\n<p>\u2013 vom 30. bis zum 16. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 70% des Teilnehmendenpreises (pro Person) (zzgl., falls gebucht, 100% des Flugpreises oder anderer Bef\u00f6rderungskosten wie z.B. Busanreise)<\/p>\n<p>\u2013 ab dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Teilnehmendenpreises (pro Person) (zzgl., falls gebucht, 100% des Flugpreises oder anderer Bef\u00f6rderungskosten wie z.B. Busanreise)<\/p>\n<p>\u2013 bei Nichterscheinen bei Veranstaltungsbeginn: 100% des Teilnehmendenpreises (pro Person) (zzgl., falls gebucht, 100% des Flugpreises oder anderer Bef\u00f6rderungskosten wie z.B. Busanreise)<\/p>\n<p>5.5 Sonderangebote\/Pakete, einzelne Reisebausteine sowie individuell ausgearbeitete Reisen, ko\u0308nnen spezielleren Stornierungsbedingungen unterliegen. Hierauf wird in dem jeweiligen Angebot gesondert hingewiesen.<br>Sollte die konkrete Entscha\u0308digung ho\u0308her ausfallen, als die oben stehende Pauschale, so beha\u0308lt sich der Veranstalter vor diese einzufordern. Der Veranstalter muss dieses begru\u0308nden und nachweisen.<\/p>\n<p>5.6 Sofern der Veranstalter zur R\u00fcckerstattung infolge eines R\u00fccktritts verpflichtet ist, hat er unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 14 Tage nach Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung eine R\u00fcckerstattung zu leisten.<\/p>\n<p>5.7 Der Kunde\/die Kundin kann jederzeit eine \u00c4nderung (Erh\u00f6hung &amp; Reduzierung) der Teilnehmendenzahl anfragen. Sofern der Veranstalter den Wunsch einer Erh\u00f6hung erf\u00fcllen kann, wird die Buchungsbest\u00e4tigung entsprechend ge\u00e4ndert\/angepasst. F\u00fcr diesen Vorgang wird eine zus\u00e4tzliche Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 25,- Euro pro Buchungsvorgang f\u00e4llig. Wird die Teilnehmendenzahl reduziert, werden Stornierungsgeb\u00fchren gem\u00e4\u00df Abschnitt 5.4 f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Nimmt der\/die Reisende die Reiseleistungen aus von ihm\/ihr zu vertretenen Gru\u0308nden nicht in Anspruch, hat er\/sie keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Veranstalter verpflichtet sich jedoch, sich bei seinen Vertragspartnern um die Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bemu\u0308hen.<\/p>\n<p>6.2 Diese Verpflichtung entf\u00e4llt, sofern es sich um v\u00f6llig unerhebliche Leistungen handelt.<\/p>\n<p><strong>7. A\u0308nderungen oder Ru\u0308cktritt durch den Veranstalter<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Absage der Veranstaltung\/Reise aufgrund h\u00f6herer Gewalt \/ Pandemie<\/p>\n<p>Der Veranstalter geht davon aus, dass alle Reisen wie gewohnt stattfinden werden. F\u00fcr den Fall, dass dies nicht m\u00f6glich ist, wird der Veranstalter einzelne Reisen absagen. Eine Absage erfolgt genau dann, wenn die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden die Ausrichtung untersagen, ein Reiseverbot herrscht oder eine offizielle Reisewarnung f\u00fcr die betroffene Region vorliegt.<\/p>\n<p>Der Veranstalter zahlt in diesem besonderen Fall den gesamten eingezahlten Teilnehmendenpreis ohne Abz\u00fcge unverz\u00fcglich zur\u00fcck.<\/p>\n<p>7.2 Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn der\/die Teilnehmer:in die Durchf\u00fchrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig st\u00f6rt oder wenn er\/sie sich in solchem Ma\u00dfe vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. K\u00fcndigt der Veranstalter den Vertrag auf, so beh\u00e4lt der Veranstalter den Anspruch auf den Teilnahmepreis abz\u00fcglich des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie der ersparten Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben.<\/p>\n<p>7.3 Der\/die Hotelier\/Eigent\u00fcmer:in\/Betreiber:in der gebuchten Unterkunft\/Sportanlage kann dem\/der Kunden\/Kundin jederzeit aus wichtigem Grund ein Hausverbot erteilen. Der Kunde\/die Kundin ist verpflichtet ein ausgesprochenes Hausverbot unverz\u00fcglich dem Veranstalter per E-Mail mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>8. Pflichten des\/der Kunden\/Kundin<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Hat derKunde\/die Kundin die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege, Hotel- Voucher) trotz fristgerechter Zahlung des Reisepreises nicht bis sieben Tage vor Reisebeginn erhalten, so hat er\/sie den Veranstalter unverzu\u0308glich daru\u0308ber zu informieren. Dieses gilt mit Ausnahme von kurzfristigen Buchungen.<\/p>\n<p>8.2 Der\/die Reisende ist verpflichtet, auftretende Ma\u0308ngel unverzu\u0308glich dem Veranstalter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Dies ist die Pflicht des Kunden\/der Kundin. Unterla\u0308sst der\/die Reisende die Ma\u0308ngelanzeige schuldhaft, so hat er\/sie keinen Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises. Der Veranstalter hat fu\u0308r Abhilfe zu sorgen, wenn dies mo\u0308glich ist und es die Gegebenheiten zulassen.<\/p>\n<p>8.3 Gepa\u0308ckverspa\u0308tungen und -bescha\u0308digungen sind direkt vor Ort mit der zugeho\u0308rigen Fluggesellschaftn\/dem jeweiligen Bef\u00f6rderungsbetrieb zu kla\u0308ren. Der Veranstalter kann nur unterstu\u0308tzend eingreifen.<\/p>\n<p><strong>9. Haftung, Ausschluss von Anspr\u00fcchen und Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Die vertragliche Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist auf den dreifachen Teilnehmendenpreis (pro Person) beschr\u00e4nkt, soweit ein Schaden des Teilnehmenden weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wurde oder der Veranstalter f\u00fcr einen, dem Teilnehmenden entstandenen, Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich ist. Haftungseinschr\u00e4nkende oder haftungsausschlie\u00dfende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen \u00dcbereinkommen beruhen und auf die sich ein vom Veranstalter eingesetzter Leistungstr\u00e4ger berufen kann, gelten auch zu Gunsten des Veranstalters. F\u00fcr alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzanspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, ist die Haftung f\u00fcr Sachsch\u00e4den ebenfalls auf die H\u00f6he des dreifachen Teilnehmendenpreises (pro Person und Veranstaltung) beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>9.2 Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, Personen und Sachsch\u00e4den in Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Ausschreibung ausdr\u00fccklich als solche gekennzeichnet werden (z.B. Ausfl\u00fcge; Rundfahrten, Besuch von Parks und sonstigen Freizeiteinrichtungen).<\/p>\n<p>9.3 F\u00fcr geliehenes Equipment aller Art hat der Kunde\/die Kundin die Pflicht, sorgsam damit umzugehen. Sollte es zu Besch\u00e4digungen kommen, haftet nicht der Veranstalter. In diesem Fall muss der Kunde\/die Kundin die Sachen in gleicher Qualit\u00e4t ersetzen oder die Kosten f\u00fcr die Neuanschaffung selber tragen.<\/p>\n<p>9.4 Der Veranstalter haftet generell nicht bei h\u00f6herer Gewalt.<\/p>\n<p>9.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivit\u00e4ten m\u00fcssen die Teilnehmenden und Mitreisenden selbst verantworten. Sportanlagen, Ger\u00e4te und Fahrzeuge sollten vor Inanspruchnahme entsprechend \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>9.6 F\u00fcr Unf\u00e4lle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivit\u00e4ten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung. Jeder Teilnehmende\/Mitreisende ist verpflichtet, bei Leistungsst\u00f6rungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Sch\u00e4den zu vermeiden oder gering zu halten. M\u00e4ngel und St\u00f6rungen sind den Mitarbeitenden sofort mitzuteilen. Der Veranstalter empfiehlt die Schriftform. Kommt ein Teilnehmender\/Mitreisender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Anspr\u00fcche insoweit nicht zu. <br>Mitarbeitende vor Ort sind nicht berechtigt, Anspr\u00fcche jeglicher Art anzuerkennen. Anspr\u00fcche jeglicher Art sind bei dem\/der jeweiligen Leitung befugten Vertreter:in von dem Veranstalter vor Ort vorzutragen. Der Veranstalter empfiehlt die Schriftform.<\/p>\n<p>9.7 Anspr\u00fcche wegen nicht vertragsgem\u00e4\u00dfer Erbringung der gebuchten Reise sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei dem Veranstalter geltend zu machen. Der Veranstalter empfiehlt die Schriftform. Nach Ablauf der Frist k\u00f6nnen Anspr\u00fcche nur geltend gemacht werden, wenn die Reisenden ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Die Anspr\u00fcche aus diesem Vertrag verj\u00e4hren, ausdr\u00fccklich abweichend von der gesetzlichen Regelung, in einem Jahr. Die Verj\u00e4hrung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.<\/p>\n<p><strong>10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Der Veranstalter unterrichtet die Staatsangeho\u0308rigen eines Staates der Europa\u0308ischen Union, in dem die Reise angeboten wird, u\u0308ber die Gesetzeslage und Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie u\u0308ber deren evtl. A\u0308nderungen vor Reiseantritt. Fu\u0308r Angeho\u0308rige anderer Staaten gibt das zusta\u0308ndige Konsulat Auskunft. Besonderheiten wie Doppelstaatsbu\u0308rgerschaft, Staatenlosigkeit oder andere werden durch den Veranstalter nicht beru\u0308cksichtigt.<\/p>\n<p>10.2 Die Reisenden sind fu\u0308r die Einhaltung aller fu\u0308r die Durchfu\u0308hrung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhaft falsche Information durch den Veranstalter bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner La\u0308nder von den Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden eines Reisenden nicht rechtzeitig durch die diplomatische Vertretung erteilt werden, so dass ein Reisender aus diesem Grund an der Reise verhindert ist, haftet der Veranstalter nicht.<\/p>\n<p><strong>11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begru\u0308ndet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im u\u0308brigen.<\/p>\n<p><strong>12. Informationspflichten u\u0308ber die Identita\u0308t des ausfu\u0308hrenden Luftfahrtunternehmens<\/strong><\/p>\n<p>12.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Flugga\u0308sten u\u0308ber die Identita\u0308t des ausfu\u0308hrenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111\/05) verpflichtet den Veranstalter, den Kunden\/die Kundin u\u0308ber die Identita\u0308t der ausfu\u0308hrenden Fluggesellschaft(en) sa\u0308mtlicher im Rahmen der gebuchten Reisen zu erbringenden Flugbefo\u0308rderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.<\/p>\n<p>12.2 Steht bei der Buchung die ausfu\u0308hrende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt der Veranstalter dem Kunden\/der Kundin die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchfu\u0308hren wird bzw. werden.<\/p>\n<p>12.3 Sobald dem Veranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchfu\u0308hren wird, wird der Kunde\/die Kundin von diesem daru\u0308ber informiert.<\/p>\n<p>12.4 Wechselt die dem Kunden\/der Kundin als ausfu\u0308hrende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, hat der Veranstalter den Kunden\/die Kundin u\u0308ber diesen Wechsel zu informieren. Der Veranstalter hat unverzu\u0308glich alle angemessenen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde\/die Kundin so schnell wie nur mo\u0308glich u\u0308ber den Wechsel unterrichtet wird.<\/p>\n<p>12.5 Dem Veranstalter ist es untersagt, dem Kunden\/der Kundin Flu\u0308ge mit Fluggesellschaften anzubieten, die einem EU-Betriebsverbot unterliegen. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU- Betriebsverbot (\u201eBlack List\u201c) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http:\/\/ec.europa.eu\/transport\/modes\/air\/safety\/air- ban\/index_de.htm.<\/p>\n<p><strong>13. Regeln zur Nutzung der Sport- und Trainingsanlagen<\/strong><\/p>\n<p>13.1 Der Kunde akzeptiert die besonderen und eventuell individuellen Regeln zur Nutzung der Sport- und Trainingsanlagen, insbesondere die jeweiligen Haus- und Platzordnungen, auch wenn diese vor Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren. Sie sind ebenso wie diese Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Reisebedingungen Bestandteil jedes Vertragsabschlusses. Ausgenommen von dieser Regelung sind Abmachungen, die explizit im Reisevertrag getroffen wurden. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Einteilung der Trainingspl\u00e4tze und -zeiten durch den\/die Unterkunftsbetreiber:in, den\/die Platzeigent\u00fcmer:in oder den Veranstalter. Der Kunde\/die Kundin ist aufgerufen, dem Veranstalter gegen\u00fcber vorab seine diesbez\u00fcglichen W\u00fcnsche zu \u00e4u\u00dfern, die jedoch f\u00fcr den Veranstalter und den jeweiligen Leistungstr\u00e4ger unverbindlich sind.<\/p>\n<p>13.2 Dem Kunden obliegt diesbez\u00fcglich keine Entscheidungsbefugnis. Die jeweiligen Eigent\u00fcmer:innen der Sport- und Trainingsanlagen behalten sich das Recht vor, die Anlagen wegen Unbespielbarkeit der Pl\u00e4tze zu sperren. Die Unbespielbarkeit kann herr\u00fchren von (Aufz\u00e4hlung nicht abschlie\u00dfend): Regenf\u00e4llen, Schnee, Hagel, Sturm oder sonstigen wetterlichen Widrigkeiten. Der Reisepreis wird in diesem Fall um die Kosten f\u00fcr die Benutzung der Sportst\u00e4tten reduziert. Eine dar\u00fcber hinausgehende Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>13.3 Ist als Leistungserbringung die Organisation eines Freundschafts- oder Testspiels vereinbart, so findet diese Einheit &#8211; sofern nicht anders vereinbart &#8211; nicht zus\u00e4tzlich, sondern anstelle einer Trainingseinheit statt.<\/p>\n<p>13.4 Der Kunde\/die Kundin ist daf\u00fcr verantwortlich, die notwendigen Informationen, die f\u00fcr die Organisation der Reise erforderlich sind, zur Verf\u00fcgung zu stellen (z.B. Informationen zu Allergien, Essgewohnheiten, Behinderungen, Teilnehmendenlisten etc.). Bei nicht erfolgter vollumf\u00e4nglicher \u00dcbersendung, wie vom Veranstalter beschrieben, gilt die Reise nicht als mangelhaft, noch ist der Veranstalter zur Reisepreisminderung oder Schadensersatz verpflichtet.<\/p>\n<p>13.5 F\u00e4llt vor Ort eine Kurtaxe an, ist diese, falls im Vorfeld nicht anders vereinbart, direkt vor Ort zu bezahlen.<\/p>\n<p>13.6 Mit Abschluss des Reisevertrags tritt der\/die Anmelder:in im Namen Aller die Bildrechte an den Veranstalter ab.<\/p>\n<p>13.7 Es ist dem Kunden\/der Kundin untersagt, copyright gesch\u00fctzte Produkte weiter zu vermitteln oder zu verbreiten.<\/p>\n<p><strong>14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>Fu\u0308r alle Klagen und Verhandlungen gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.<\/p>\n<p><strong>15. Schlussbestimmung<\/strong><\/p>\n<p>Die Bedingungen gelten fu\u0308r alle Absprachen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden\/der Kundin, ungeachtet der Domizile aller beteiligten Parteien und dem Ort, an dem der Vertrag zustande gekommen ist, sowie dem Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll.<\/p>\n<p><strong>16. Schriftliche Mitteilungen sind an folgende Anschrift zu richten:<\/strong><\/p>\n<p>teamtravel GmbH<br>Gesch\u00e4ftsfu\u0308hrer: Michael Geile<br>M\u00fcnzweg 8<br>20097 Hamburg<\/p>\n<p>zuletzt aktualisiert: 30.07.2025<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Die folgenden Allgemeinen Gescha\u0308fts- und Reisebedingungen gelten fu\u0308r Reisevertr\u00e4ge ab dem 30. 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